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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik – LederGerbAusbV

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1Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
2

1.
Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie
2.
Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.

Ersetzt V 806-21-1-94 v. 13.8.1981 I 838 (GerbAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25