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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
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- a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
- b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
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während der gesamten Ausbildung
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
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- a)
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
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Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
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- a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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Planen, Vorbereiten und Optimieren von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
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- a)
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Fertigungsunterlagen planen, festlegen und dokumentieren
- b)
Werk- und Betriebsstoffe sowie Hilfs- und Arbeitsmittel auswählen, den einzelnen Arbeitsschritten zuordnen, kennzeichnen und bereitstellen
- c)
Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
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4
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- d)
Arbeitsauftrag und Arbeitsschritte auf Durchführbarkeit prüfen, Auftragsunterlagen bearbeiten
- e)
Materialbedarf ermitteln, Materialkosten und Zeitaufwand abschätzen
- f)
Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, optimieren, festlegen und dokumentieren
- g)
produktspezifische und berufsbezogene Vorschriften anwenden
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Betriebliche und technische Kommunikation, Teamarbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 6)
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- a)
Informationen beschaffen und aufbereiten
- b)
gesetzliche und betriebliche Regelungen des Datenschutzes beachten und einhalten
- c)
technische Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie Richtlinien, anwenden, Sicherheitsdatenblätter beachten
- d)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden, bei der Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen kulturelle Unterschiede berücksichtigen
- e)
branchenspezifische Anwenderprogramme einsetzen
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- f)
auftragsbezogene Daten erfassen, auswerten und dokumentieren
- g)
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
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Einrichten, Bedienen und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7)
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- a)
Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen hinsichtlich Material, Funktion und Einsatz auswählen und unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen einsetzen
- b)
Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen reinigen und warten
- c)
Rezepturvorgaben auf Produktionsmengen umrechnen
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- d)
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen einrichten, Prozessdaten einstellen, Prozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigieren
- e)
Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- f)
prozessbezogene Berechnungen durchführen
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8)
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- a)
Ziele, Aufgaben und betrieblichen Aufbau der Qualitätssicherung unterscheiden
- b)
Zwischenkontrollen durchführen
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- c)
Parameter im laufenden Produktionsprozess kontrollieren, mit Toleranzvorgaben abgleichen und dokumentieren
- d)
Maßnahmen zur Behebung von Toleranzabweichungen ergreifen und dokumentieren
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- e)
Proben entnehmen, Prüfmittel, insbesondere Indikatoren sowie mess- und regeltechnische Geräte, auswählen, Prüfungen durchführen und Ergebnisse bewerten und dokumentieren
- f)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen
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