Kriminallaufbahnverordnung – KrimLV

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§  1 Geltungsbereich
§  2 Schwerbehinderte Menschen
§  3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
§  4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§  5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§  6 Gehobener Kriminaldienst
§  6a Voraussetzungen für die Einstellung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
§  6b Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
§  6c Eingangsamt im gehobenen Kriminaldienst für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
§  7 Höherer Kriminaldienst
§  7a Zugang zum höheren Kriminaldienst für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Kriminaldienstes mit abgeschlossenem Hochschulstudium
§  8 Andere Bewerberinnen und Bewerber
§  9 Sonderregelungen
§ 10 Aufstieg
§ 11 Laufbahnwechsel
Anlage (zu § 3 Absatz 2)
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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