Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung – JFAngAusbV

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1Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ und
2.
„Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“.

Ersetzt V 806-21-1-249 v. 26.1.1998 I 195 (JFAngAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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