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Investitionszulagengesetz 2010 – InvZulG 2010

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Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.

Geändert durch Art. 10 G v. 22.12.2009 I 3950
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25