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Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026

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Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26