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Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes – GGArt115dGO

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Zur Ausführung des Artikels 115d des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für die Beratung dringlicher Gesetzesvorlagen im Verteidigungsfalle die folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25