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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei – GBPolVDAufstV

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Das Prüfungsgespräch hat bestanden, wer mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 31.3.2021 I 727
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25