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Statut der GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Anlage zur Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung) – GBBStatÄndVAnl

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1Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten den Ersatz der bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsenden baren Auslagen und der Auslagen, die ihnen auf die durch ihre Tätigkeit etwa entfallende Umsatzsteuer entstehen.
2Im übrigen beschließt die Hauptversammlung über eine eventuelle Vergütung.

Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25