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GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz – GAPInVeKoSG

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Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem gemäß der in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Unionsregelung umfasst

1.
ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,
2.
ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,
3.
spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,
4.
ein System zur Identifizierung von Betriebsinhabern und
5.
ein Kontroll- und Sanktionssystem.

Gem. § 18 Abs. 2 iVm Nr. 3 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 ist dieses G mit Ausnahme der §§ 1 u. 17 am 22.11.2022 in Kraft getreten
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26