- 1.
das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß § 3 Nummer 1,
- 2.
das geodatenbasierte Antragssystem gemäß § 3 Nummer 2, hier insbesondere nähere Einzelheiten - a)
zum Inhalt des Sammelantrages gemäß § 5,
- b)
zu den Formularen und Mustern gemäß § 4 Absatz 2,
- c)
zu Abweichungsmöglichkeiten bei der Frist zur Antragstellung und
- d)
zur Möglichkeit der Änderung und Rücknahme von Anträgen sowie zur Korrektur offensichtlicher Irrtümer,
- 3.
das tierbezogene Antragssystem gemäß § 3 Nummer 2,
- 4.
das Flächenmonitoringsystem gemäß § 3 Nummer 3,
- 5.
das System zur Identifizierung der Betriebsinhaber gemäß § 3 Nummer 4,
- 6.
das Kontroll- und Sanktionssystem gemäß § 3 Nummer 5, hier insbesondere nähere Einzelheiten - a)
zum Kontrollsystem gemäß § 9,
- b)
zu Schwellenwerten bei der Durchführung von Kontrollen im Rahmen des Flächenmonitorings,
- c)
zum Kontrollbericht gemäß § 9 Absatz 3,
- d)
zur Stichprobenauswahl und Höhe des Mindestkontrollsatzes gemäß § 10,
- e)
zur Anwendung der Kürzungen, Sanktionen und Ausschlüsse nach § 11,
- f)
zur Berechnung der Kürzungen und Sanktionen,
- g)
zur Umsetzung und näheren Regelung der Ausnahmen von Kürzungen und Sanktionen,
- h)
zur Reihenfolge der Anwendung der Kürzungen, Sanktionen und Rückforderungen,
- i)
zur Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Fördervoraussetzungen, der gleichzeitig einen Verstoß gegen die Konditionalität darstellt,
- 7.
die Durchführung von Regelungen zur Transparenz über die Begünstigten von EU-Zahlungen einschließlich der Zugehörigkeit zu Gruppen oder Unternehmen im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 bis 13 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19),
- 8.
die Durchführung von Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union einschließlich der Erfassung der wirtschaftlich Begünstigten und Auftragnehmer,
- 9.
die Durchführung der Regelungen zum neuen, echten oder aktiven Betriebsinhaber,
- 10.
die elektronische Kommunikation nach § 4,
- 11.
die Einführung eines automatischen Antragssystems,
- 12.
die Nachweis- und Meldepflichten des Betriebsinhabers sowie
- 13.
die Zuständigkeit der jeweiligen Länder in den Fällen, in denen Betriebsteile eines Betriebsinhabers in mehreren Ländern liegen.