- a)
der finanziellen Unterstützung durch die Europäische Union, die den Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse gewährt werden kann, soweit die Vergabe der Betriebsnummer nach § 7 Absatz 2 betroffen ist,
- b)
der Beihilfezahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor, soweit die Vergabe der Betriebsnummer nach § 7 Absatz 1, Angaben im Sammelantrag nach § 5 oder Meldungen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung betroffen sind,
- c)
der flächenbezogenen Zahlungen im Weinsektor, soweit Angaben im Sammelantrag nach § 5, die Vergabe der Betriebsnummer nach § 7 Absatz 1, das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen oder die Durchführung von Kontrollen betroffen sind, sowie
- d)
der Mitteilung von Angaben im Tabaksektor.