(1) Ein Betriebsinhaber, der Anspruch auf Einkommensgrundstützung hat, erhält jährlich auf Antrag eine ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (Umverteilungseinkommensstützung).
(2) 1Die Umverteilungseinkommensstützung wird bundeseinheitlich gewährt:
2