GAD
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Gesetz über den Auswärtigen Dienst – GAD
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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Abschnitt 1 Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
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§ 1 Aufgaben
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§ 2 Auswärtiger Dienst
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§ 3 Auslandsvertretungen
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§ 4 Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten
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Abschnitt 2 Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
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§ 5 Personaleinsatz
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§ 6 Personalreserve
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§ 7 Organisation und Ausstattung
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§ 8 Inspektion
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§ 9 Kurierdienst und Auslands-IT
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§ 10 Politisches Archiv
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Abschnitt 3 Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
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§ 11 Rechtsverhältnisse
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§ 12 Auswahl und Ausbildung der Beamten
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§ 13 Personalaustausch
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Abschnitt 4 Rechte und Pflichten der Beamten
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§ 14 Besondere Pflichten im Auswärtigen Dienst
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§ 15 Fürsorge und Schutz
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§ 16 Erkrankungen und Unfälle im Ausland
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§ 17 Gesundheitsdienst und soziale Betreuung
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§ 18 Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten
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Abschnitt 5 Fürsorge für Familienangehörige
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§ 19 Unterstützung der Familienangehörigen
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§ 20 Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben
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§ 21 Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder
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§ 22 Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen
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§ 23 Reisebeihilfen in besonderen Fällen
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§ 24 Berufsausübung der Ehegatten
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Abschnitt 6 Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
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§ 25 Maßnahmen der Krisenfürsorge
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§ 26 Schadensausgleich
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Abschnitt 7 Wohnungsfürsorge und Umzüge
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§ 27 Wohnsitz und Wohnung
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§ 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld
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Abschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen
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§ 29 Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes
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§ 30 Fremdsprachenförderung
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Abschnitt 9 Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
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§ 31 Nichtentsandte Beschäftigte
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§ 32 Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit
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§ 33 Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit
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Abschnitt 10 Schlussvorschriften
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§ 34 (weggefallen)
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§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
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§ 36 Übergangsregelung
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§ 37 Inkrafttreten
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Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 4 G v. 28.6.2021 I 2250
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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