1Im Prüfungsbereich „Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, die für die Planung, Koordinierung und Nachbereitung von Geschäftsvorgängen notwendigen Informationen eigenständig einzuholen, weiterzugeben und zusammenzufassen.
2Außerdem muss sie in der Lage sein, Anliegen zielführend vorzutragen und zur Lösung organisatorischer Probleme in verschiedensten Situationen flexibel und effektiv zu kommunizieren, insbesondere auch in der Team- und Projektarbeit.
3Ferner muss sie in der Lage sein, unter Einsatz verschiedener Medien Recherchen durchzuführen, Informationen zu evaluieren und in strukturierter Form zu dokumentieren.
4Die zu prüfende Person hat außerdem nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Dokumente und schwierige Texte in einem fachübergreifenden Kontext zu verstehen, zusammenzufassen und nach Relevanz und Handlungsbedarf zu bewerten und einzuordnen.
5In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
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