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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation – FremdSprKFPrV

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1Diese Verordnung tritt am 27. März 2024 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin vom 23. Dezember 1999 (BGBl. 2000 I S. 10) außer Kraft.

Ersetzt V 806-21-7-57 v. 23.12.1999, 2000 I 10 (FremdSprPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25