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Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ – ForumRG

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(1) Der Eintritt in das Forum Recht ist frei.

(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.

(3) Das Nähere regelt die Satzung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25