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Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ – ForumRG

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1Die Mitglieder des Kuratoriums und des Stiftungsbeirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
2Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25