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Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme – EWSG

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Es findet bis zum 31. Dezember 2024 eine Evaluierung der Regelungen dieses Gesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz statt.

Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 26.7.2023 I Nr. 202
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25