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Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – EStDV 1955

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Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.

Neugefasst durch Bek. v. 10.5.2000 I 717;
zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25