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Direktzahlungen-Durchführungsgesetz – DirektZahlDurchfG

Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 27 G v. 20.12.2022 I 2752
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26