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Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung – DeuFöV

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1Das Bundesamt erstellt einen Monitoring-Bericht nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und übermittelt ihm diesen Bericht.
2Der Bericht enthält ausschließlich aggregierte statistische Auswertungen, die zur Steuerung und Auswertung der Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung notwendig sind.

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 21.12.2022 I 2847
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25