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Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit" – DEFG

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1Mit Ablauf des Jahres 2019 wird der Fonds aufgelöst.
2Die Verbindlichkeiten und das Vermögen des Fonds gehen auf den Bund über.

Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 1 G v. 12.7.2006 I 1466
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25