print

Bundespolizeibeamtengesetz – BPolBG

arrow_left arrow_right

Die Polizeivollzugsbeamten erhalten eine Ausbildung, die sie für eine Verwendung im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei und in den entsprechenden Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes der Länder befähigen soll.

Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 28.6.2021 I 2250
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25