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BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung – BMVgVFAPrV

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Unbeschadet bestehender Informationspflichten haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befasste Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26