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BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung – BMVgVFAPrV

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Für Abschlussprüfungen, die von Auszubildenden abgelegt werden, deren Berufsausbildungsvertrag bereits vor dem 1. Oktober 2022 abgeschlossen wurde, ist diese Verordnung nicht anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26