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BMVgVFAPrV
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Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVgVFAPrV
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§ 27 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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