BinSchStrEV
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Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung – BinSchStrEV
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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Abschnitt 1 Allgemeines
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§ 1 Anwendungsbereich
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§ 2 Zuständige Behörden
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§ 3 Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer
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§ 4 Auflagen
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Abschnitt 2 Ordnungswidrigkeiten
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§ 5 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften
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§ 6 Bewehrung der Vorschriften über Alkohol und Drogenkonsum
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§ 7 Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung
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§ 8 Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten
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§ 9 Bewehrung der Vorschriften über das Mitführen oder Aushändigen von Urkunden oder Unterlagen
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§ 10 Bewehrung der Vorschriften über die Kennzeichnung der Fahrzeuge oder Ausrüstungsteile
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§ 11 Bewehrung der Vorschriften über die Bezeichnung der Fahrzeuge, Ausrüstungsteile, Lichter oder Sichtzeichen
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§ 12 Bewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder Navigationsgeräte
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§ 13 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Verkehr
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§ 14 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Kleinfahrzeugen im Verkehr oder der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
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§ 15 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Begegnen
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§ 16 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Kreuzen
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§ 17 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Überholen
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§ 18 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Wenden
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§ 19 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Fähren oder gegenüber Fähren
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§ 20 Bewehrung der Vorschriften über das Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke oder einzelner Stromstrecken
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§ 21 Bewehrung der Vorschriften über die Fahrt bei unsichtigem Wetter
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§ 22 Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände
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§ 23 Bewehrung der Vorschriften über das Stillliegen, Ankern oder Festmachen
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§ 24 Bewehrung der besonderen Vorschriften über das Fortbewegen von Schubverbänden oder Schubleichtern oder den Einsatz von Trägerschiffsleichtern
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§ 25 Bewehrung der besonderen Vorschriften über die Fahrgastschifffahrt
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§ 26 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser
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§ 27 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Eis
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§ 28 Bewehrung der Vorschriften über die Nachtschifffahrt
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§ 29 Bewehrung der Vorschriften über die Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen oder Bootsumsetzungsanlagen
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§ 30 Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten
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§ 31 Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote
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§ 32 Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen
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§ 33 Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle
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§ 34 Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote
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§ 35 Bewehrung der Vorschriften über Verkehrsbeschränkungen
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§ 36 Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern
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Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
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§ 37 Aufhebung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
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§ 38 Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
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§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Anlage
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Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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