1Der Binnenschifffahrtsfonds ist nicht rechtsfähig. 2Er kann unter seinem Namen im rechtsgeschäftlichen Verkehr handeln, klagen und verklagt werden. 3Der allgemeine Gerichtsstand des Binnenschifffahrtsfonds ist Münster.
Zuletzt geändert durch Art. 20 G v. 24.5.2016 I 1217