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Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen der Bundesfernstraßen in Verwaltung des Bundes – BFStrSonGebV

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Für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben, soweit dem Bund die Verwaltung dieser Straßen zusteht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25