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Bundesfernstraßen-Sondernutzungsgebühren-Verordnung – BFStrSonGebV

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Für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben, soweit dem Bund die Verwaltung dieser Straßen zusteht.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26