Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV

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Wenn Unterstützungsdienste wie Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste verfügbar sind, müssen sie Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mittels barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.

Geändert durch Art. 1 V v. 10.7.2026 I Nr. 205
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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