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Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV

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Wenn Unterstützungsdienste wie Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste verfügbar sind, müssen sie Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mittels barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.

Geändert durch Art. 23 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25