print

Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" – BauStiftG

arrow_right

Unter dem Namen "Bundesstiftung Baukultur" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam errichtet.

Zuletzt geändert durch Art. 157 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25