(1) 1Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Konten führen und Anschaffungen finanzieren mit |
20 Prozent, |
| Vermögen aufbauen und Risiken absichern mit |
20 Prozent, |
| Finanzierungsvorhaben begleiten mit | 20 Prozent, |
| Kunden beraten mit | 30 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
(2) 1Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind: