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Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin – BühnenM/PlastAusbV

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1Die Ausbildung dauert drei Jahre.
2Es kann zwischen den Fachrichtungen Malerei und Plastik gewählt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25