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Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin – BühnenM/PlastAusbV

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Der Ausbildungsberuf Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin wird staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25