Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin – BühnenM/PlastAusbV

arrow_left arrow_right

Der Ausbildungsberuf Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin wird staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print