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Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau – AutoKflAusbV

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1Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
2

1.
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen,
2.
Kaufmännische Unterstützungsprozesse,
3.
Kundendienstprozesse sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

Ersetzt V 806-21-1-260 v. 26.5.1998 I 1145 (AutoKfAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25