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Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG

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Erwachsene Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Leistungen haben, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, sofern sie nicht § 3a Absatz 1 Nummer 3a zuzuordnen sind.

Neugefasst durch Bek. v. 5.8.1997 I 2022;
zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 3 G v. 23.12.2024 I Nr. 449
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25