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Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – AEntG

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Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.6.2023 I Nr. 172
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25