ZahnmedAusbV
print
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten – ZahnmedAusbV
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
anchor
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
anchor
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
anchor
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
anchor
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
anchor
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
anchor
§ 5 Ausbildungsplan
anchor
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
anchor
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
anchor
§ 7 Inhalt des Teiles 1
anchor
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
anchor
§ 9 Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“
anchor
§ 10 Prüfungsbereich „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“
anchor
§ 11 Inhalt des Teiles 2
anchor
§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
anchor
§ 13 Prüfungsbereich „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“
anchor
§ 14 Prüfungsbereich „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“
anchor
§ 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
anchor
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
anchor
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
anchor
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
anchor
§ 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
anchor
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
anchor
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
anchor
Ersetzt V 806-21-1-287 v. 4.7.2001 I 1492 (ZahnmedAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung