(1) Im Prüfungsbereich „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
(2) 1Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren.
2Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
(3) 1Die Prüfungszeit beträgt für die Durchführung der Arbeitsaufgabe 30 Minuten.
2Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.
3Dem Prüfling ist eine zusätzliche Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.