ZahnmedAusbV
print
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten – ZahnmedAusbV
arrow_left
arrow_right
§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
anchor
1
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“,
2.
„Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Ersetzt V 806-21-1-287 v. 4.7.2001 I 1492 (ZahnmedAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung