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Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten – ZahnmedAusbV

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1Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
2

1.
„Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und
2.
„Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.

Ersetzt V 806-21-1-287 v. 4.7.2001 I 1492 (ZahnmedAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25