WGSVG
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Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung – WGSVG
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
I. Gemeinsame Vorschriften
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§ 1 Begriffsbestimmungen
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§ 2 Amtshilfe
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§ 3 Glaubhaftmachung
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II. Gesetzliche Unfallversicherung
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§ 4 Jahresarbeitsverdienst bei verfolgungsbedingtem Wechsel der Tätigkeit
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§ 5 Zahlungen ins Ausland an Ausländer
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§ 6 Zahlungen ins Ausland an Deutsche
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III. Gesetzliche Rentenversicherung
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§ 7 Grundsatz
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1. Freiwillige Beitragszahlung
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§ 8 Freiwillige Versicherung bei Beitragserstattung wegen Heirat
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§ 9 Beitragsnachzahlung bei Beitragserstattung wegen Heirat
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§ 10 Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte
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§ 10a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
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2. Leistungsrecht
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§ 11 Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
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§ 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
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§ 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten
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§ 13 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
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§ 14 Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
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§ 15 Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
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§ 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
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§ 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
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§ 17a Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
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§ 17b Ausnahmen von der Anwendung des alten Rechts
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§ 17c Rentenbeginn in Sonderfällen
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3. Zahlung von Renten ins Ausland
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§ 18 Zahlungen an Verfolgte
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§ 19 Zahlungen an vertriebene Verfolgte
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4. Anwendung des Fremdrentengesetzes
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§ 20 Gleichstellung vertriebener Verfolgter mit Vertriebenen
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§ 21 Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
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§ 22 Nachentrichtung für Zeiten der freiwilligen Versicherung
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Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 24.6.1993 I 1038
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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