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Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung – WGSVG

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Für eine Rente werden Entgeltpunkte für nachgezahlte Beitragszeiten bei Beitragserstattung wegen Heirat auch dann ermittelt, wenn die Rente vor dem 1. Januar 1967 begonnen hat oder die Minderung der Erwerbsfähigkeit vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist.

Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 24.6.1993 I 1038
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25