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Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung – UStSchlFestV

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2024, 2025 und 2026

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Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Die V tritt gem. § 7 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26