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Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2024, 2025 und 2026 – UStSchlFestV

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(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Die V tritt gem. § 7 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25