print

Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung – UStSchlFestV

arrow_left arrow_right

Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.

Die V tritt gem. § 7 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26