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Verordnung über nicht überführte Leistungen der Sonderversorgungssysteme der DDR – SVersLV

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Den Renten wegen Alters oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Sinne der §§ 6 bis 8 stehen ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art gleich.

Neugefasst durch Bek. v. 19.8.1998 I 2366;
geändert durch Art. 8 G v. 19.6.2006 I 1305
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25