print

Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV

arrow_left arrow_right

1Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Arbeitsabläufe organisieren“ und
2.
„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.

Ersetzt V 806-21-1-204 v. 9.5.1996 I 672 (StFachAngAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26