α
StFachAngAusbV
print
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten – StFachAngAusbV
arrow_left
arrow_right
§ 8 Prüfungsbereiche
link
anchor
1
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
2
1.
„Arbeitsabläufe organisieren“ und
2.
„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.
Ersetzt V 806-21-1-204 v. 9.5.1996 I 672 (StFachAngAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung